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Eine Nachlassräumung ist mehr als eine Entrümpelung. Sie verbindet rechtliche Pflichten, emotionale Belastung und praktische Organisation – oft unter Zeitdruck. Dieser Ratgeber erklärt, was Erben konkret tun müssen, in welcher Reihenfolge, und wie man dabei den Überblick behält.
Nachlassräumung vs. Entrümpelung – der Unterschied
Eine Entrümpelung bezieht sich auf die physische Räumung von Gegenständen. Eine Nachlassräumung umfasst das – plus den rechtlichen und administrativen Rahmen, der mit dem Tod einer Person entsteht: Erbschaftsannahme, Mietkündigung, Nachlassverzeichnis, Verwertung von Wertgegenständen.
Kurz: Bei einer Nachlassräumung müssen Erben nicht nur räumen, sondern auch verwalten. Dieser Ratgeber deckt beides ab.
Checkliste für Erben – was in welcher Reihenfolge
Unmittelbar nach dem Todesfall
- Sterbeurkunde beantragen (Standesamt)
- Testament beim Nachlassgericht einreichen (falls vorhanden)
- Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht)
- Banken und Versicherungen informieren
- Vermieter informieren und Mietvertrag prüfen
Innerhalb der ersten 2 Wochen
- Wohnung sichern (Schlüssel einsammeln)
- Daueraufträge und Abos kündigen
- Dokumente und Wertgegenstände sichern (Sparbücher, Schmuck, Grundbuchauszüge)
- Finanzielle Situation des Nachlasses prüfen
- Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Innerhalb des ersten Monats
- Mietvertrag kündigen (3 Monate Frist ab Kündigung)
- Nachlassinventar erstellen (was ist da, was ist es wert?)
- Entrümpelungsbetrieb beauftragen
- Wertgegenstände schätzen lassen (Antiquitätenhändler, Auktionshaus)
- Erbschaftssteuererklärung vorbereiten
Bis zur Wohnungsübergabe
- Räumung durchführen lassen
- Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll
- Abschlussrechnung des Betriebs als Nachlassverbindlichkeit festhalten
Diese Fristen müssen Erben kennen
| Frist | Was | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|
| 6 Wochen | Erbschaft ausschlagen | Erbschaft gilt als angenommen (inkl. Schulden) |
| 3 Monate | Mietvertrag kündigen | Miete läuft weiter bis Kündigung gilt |
| 3 Monate | Erbschaftssteuermeldung | Finanzamt informieren (§ 30 ErbStG) |
| 3 Monate | Antrag auf Nachlassverwaltung | Haftung mit eigenem Vermögen riskieren |
Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung ist die kritischste. Sie beginnt ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft erfahren – nicht ab dem Todestag. Im Zweifel holen Sie sich sofort rechtlichen Rat.
Was kostet eine Nachlassräumung?
| Objekt | Typische Kosten |
|---|---|
| 1–2 Zimmer Wohnung | 400 – 900 € |
| 3–4 Zimmer Wohnung | 800 – 1.800 € |
| 5+ Zimmer / Haus | 1.500 – 4.500 € |
| Wertvoller Hausrat vorhanden | Reduktion oder gratis möglich |
Wer zahlt die Räumung?
Die Kosten gehen aus dem Nachlass – also aus dem Erbe. Sie können als Nachlassverbindlichkeit vor der Erbschaftssteuerberechnung abgezogen werden. Wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Kosten die verfügbaren Mittel übersteigen, kann ein Antrag auf Nachlassverwaltung sinnvoll sein.
Wann ist eine Räumung kostenlos?
Wenn der Haushalt verwertbare Gegenstände enthält – Werkzeug, Antiquitäten, Möbel in gutem Zustand, Elektronik – können seriöse Betriebe diese verwerten und die Kosten gegen den Erlös verrechnen. Bei vollständig eingerichteten Haushalten ist eine kostenlose Räumung möglich.
Den richtigen Entrümpelungsbetrieb für Nachlassräumungen finden
Nicht jeder Betrieb ist für Nachlassräumungen geeignet. Wichtige Kriterien:
- Erfahrung mit Nachlasssituationen: Diskretion, kein Drängen, Respekt gegenüber persönlichen Gegenständen
- Verwertungskompetenz: Kann der Betrieb Wertgegenstände einschätzen und bei der Verrechnung berücksichtigen?
- Schriftliches Angebot: Immer nach Vor-Ort-Besichtigung, mit klarer Leistungsbeschreibung
- Aufgeschlüsselte Rechnung: Wichtig für die Geltendmachung als Nachlassverbindlichkeit beim Finanzamt
Über Entrümpelung Deutschland vermitteln wir Betriebe, die regelmäßig Nachlassräumungen durchführen und den sensiblen Umgang mit dieser Situation kennen.
Häufige Fragen zur Nachlassräumung
Muss ich als Erbe persönlich bei der Räumung dabei sein?
Nicht zwingend – Sie können dem Betrieb einen Schlüssel überlassen. Empfohlen ist mindestens ein Erstgespräch vor Ort, um zu klären, was behalten werden soll und worauf der Betrieb bei der Sichtung achten soll.
Was passiert mit Gegenständen, die ich nicht haben möchte, die aber Wert haben?
Sie können sie dem Betrieb zur Verwertung überlassen (wird vom Preis abgezogen), ein Auktionshaus beauftragen oder selbst über Kleinanzeigen verkaufen. Entscheiden Sie das vorab und kommunizieren Sie es klar.
Kann ich den Betrieb mit der vollständigen Abwicklung beauftragen?
Die physische Räumung ja. Rechtliche und steuerliche Abwicklung (Erbschein, Erbschaftssteuererklärung) müssen Sie selbst oder über einen Anwalt/Steuerberater regeln. Gute Betriebe können aber auf geeignete Partner verweisen.
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